Handy am Steuer
§ 23 Abs. 1 a StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“ Wird man bei der Benutzung eines Handy am Steuer…
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