
Bevor Sie mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sprechen, sprechen Sie mit einem Strafverteidiger!
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird, so macht es Sinn, einen Strafverteidiger so früh wie möglich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Durch die anwaltliche Mitwirkung kann ein Strafverfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden.
Aber auch nach Anklageerhebung kann mithilfe eines Anwaltes abgewogen werden, ob ein Freispruch anzusteuern ist oder eine Einigung erzielt werden sollte. Das gesunde Maß an Urteilsvermögen und genaues Aktenstudium ermöglichen es dem Strafverteidiger, Ihnen bei der richtigen Entscheidung behilflich zu sein.
Eine wirksame Strafverteidigung beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bereits mit den ersten Ermittlungsmaßnahmen und erfordert fundierte juristische Kenntnisse und die Fähigkeit, die persönliche Situation des Mandanten zu verstehen.
Andrey Lepscheew – Rechtsanwalt Hannover
Von Hamburg bis München und von Düsseldorf bis nach Berlin.
Verteidigung in:
Hamburg, Bremen, Berlin, Leipzig, München, Lüneburg, Soltau, Stade, Oldenburg, Hildesheim, Braunschweig, Salzgitter, Seesen, Osterode, Göttingen, Gehrden, Gifhorn, Hameln, Osnabrück, Cloppenburg, Burgwedel, Nienburg (Weser), Neustadt am Rübenberge, Alfeld, Holzminden, Cuxhaven, Uelzen, Herzberg am Harz, Wennigsen u.a….
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