Fälle aus dem Bereich der leichten Kriminalität werden im Wege des Strafbefehlsverfahrens erledigt. Ein Strafbefehl setzt daher ein Vergehen voraus, welches nach Strafzumessung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 1 Jahr bestraft werden kann. Auch der Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Prüfung durch das Amtsgericht erlassen. Soweit der Angeklagte oder sein Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt, findet eine mündliche Verhandlung statt.
Andrey Lepscheew/ Rechtsanwalt für Strafrecht aus Hannover