Kann die Pflicht zur Durchführung einer MPU verjähren?
Wem die Fahrerlaubnis, zum Beispiel wegen einer Trunkenheitsfahrt, entzogen wird, muss in der Regel nach Ablauf einer Sperrfrist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchführen und bestehen, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden darf. Doch gilt das auch nach zehn Jahren noch? Darf zehn Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis noch eine MPU angeordnet werden oder ist dies nicht vielmehr verjährt?
Kann die Pflicht zur Durchführung einer MPU verjähren?
Die Pflicht zur Durchführung einer MPU kann nicht verjähren. Daher kann die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich auch 30 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt eine MPU anordnen. Eine Verjährung im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Jedoch spielen die Fristen eine Rolle innerhalb derer Eintragungen aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Gelöschte Eintragungen können von der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr verwendet werden. Es besteht somit nach Ablauf der Tilgungsfrist in der Regel keine Grundlage mehr für die Anordnung einer MPU.
Nach welcher Frist kann eine Fahrerlaubnis ohne MPU neu beantragt werden?
Die Tilgungsfrist für den eingetragenen Entzug der Fahrerlaubnis beträgt gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG zehn Jahre. Die Frist beginnt mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Wird die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt, so fängt die Tilgungsfrist erst fünf Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis an. Spätestens 15 Jahre nach Entzug kann somit die Fahrerlaubnis neu erworben werden, ohne dass eine MPU erforderlich ist.
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