Unterschied zwischen den Begriffen Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung und Garantie

 

Mit Gewährleistung bezeichnet man die gesetzlich normierten Rechte eines Käufers. Zeigt sich innerhalb von zwei Jahren ein Mangel der Kaufsache, so kann der Käufer (zunächst) die Nachbesserung verlangen. Scheitert diese (der Verkäufer hat zwei Nachbesserungsversuche), kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen.

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, wird in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.

Als Garantie bezeichnet man die freiwillige Zusicherung eines Verkäufers/ Herstellers, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit/ Haltbarkeit aufweist. Eine Garantie kann die Gewährleistung nicht einschränken, aber durchaus darüber hinausgehen.