Verstößt jemand gegen die Bewährungsauflagen oder wird er in der laufenden Bewährung erneut straffällig, kann die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gericht den Bewährungswiderruf beantragen. Vor einem Bewährungswiderruf bekommt der Betroffene im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit sich dazu zu erklären und hierbei Gründe vorzutragen, welche gegen den Bewährungswiderruf sprechen.
Andrey Lepscheew/ Rechtsanwalt/ Strafrecht/ Hannover/ Bewährung/ Bewährungswiderruf